STEUERLICHE ANRECHENBARKEIT
Aufwendungen für Reparaturen in Ihrer Wohnung,an Ihrem Haus und in Ihrem Haushalt sind jetzt abzugsfähig.Es ist gleichgültig,ob sie die Wohnung oder das Haus als Eigentümer oder als Mieter nutzen. Begünstigt sind die Arbeitskosten, wie z.B. das Streichen und Tapezieren von Wänden, das Verlegen von Teppichboden, die Dachreparatur oder Dacherneuerung,die Reinigung und Wartung der Heizungsanlage sowie Fliesenverlegearbeiten und Arbeiten an der Außenfassade / Balkonsanierung.
Ebenfalls berücksichtigt werden die Kosten,die für Reparaturen in Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfallen (z.B. die Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage). Nachgewiesen werden die Aufwendungen durch Rechnung, in der (die Aufwendungen für Reparaturen) Anteil der Arbeits-und Fahrtkosten separat ausgewiesen sind.
Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Handwerkerrechnungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
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